Rechtssatz RS0123474
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123474
Entscheidungsdatum
10.04.2008
Norm
KollV für Arbeitskräfteüberlassung AbschnIX Z3
Rechtssatz
Die Annahme, dass der Hinweis in der Einsatzinformation „Diät groß frei EUR 26,40/t" nicht als schriftliche Bekanntgabe der Überlassung zur Verrichtung auswärtiger Arbeiten gemäß Abschnitt IX Ziffer 3 des Arbeitskräfteüberlassungs-KV ausreicht, ist vertretbar.Die Annahme, dass der Hinweis in der Einsatzinformation „Diät groß frei EUR 26,40/t" nicht als schriftliche Bekanntgabe der Überlassung zur Verrichtung auswärtiger Arbeiten gemäß Abschnitt römisch neun Ziffer 3 des Arbeitskräfteüberlassungs-KV ausreicht, ist vertretbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123474
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080410_OGH0002_009OBA00009_07Z0000_001