Rechtssatz RS0123486
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123486
Entscheidungsdatum
28.09.2020
Norm
ABGB §140 Ac
ABGB §140 Ba
ABGB §140 Bd
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ac
Rechtssatz
Bei der Anrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten muss auch berücksichtigt werden, ob nicht - wirtschaftlich gesehen - die Wohnung im konkreten Fall nicht nur vom geldunterhaltspflichtigen, sondern auch vom betreuenden Elternteil zur Verfügung gestellt wird.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 5/08s
Entscheidungstext OGH 13.03.2008 6 Ob 5/08s
Beisatz: Hier: Stellen die Eltern wirtschaftlich gesehen jeweils lediglich die halbe Wohnung zur Verfügung, ist der anzurechnende fiktive Mietwert nochmals zu halbieren. (T1)
Veröff: SZ 2008/35
- 2 Ob 39/08m
Entscheidungstext OGH 24.09.2008 2 Ob 39/08m
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Wird die Wohnung dem Unterhaltsberechtigten vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil wirtschaftlich nur zur Hälfte zur Verfügung gestellt und außer von ihm auch noch von seiner Mutter bewohnt, reduziert sich der anzurechnende Anteil auf letztlich ein Viertel des fiktiven Mietwerts. (T2)
- 2 Ob 224/08t
Entscheidungstext OGH 16.07.2009 2 Ob 224/08t
Auch; Auch Beis wie T1; Vgl Beis wie T2; Beisatz: Hier: Heranziehung des fiktiven Mietwerts der Ehewohnung zur Hälfte und auf Aufteilung die in der Wohnung verbliebenen drei Unterhaltsberechtigten unter Einbeziehung des Unterhaltspflichtigen, sodass auf den betreffenden Minderjährigen ein Achtel des (gesamten) fiktiven Mietwerts entfällt. (T3)
- 1 Ob 143/12d
Entscheidungstext OGH 15.11.2012 1 Ob 143/12d
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2
- 1 Ob 203/14f
Entscheidungstext OGH 27.11.2014 1 Ob 203/14f
Beis wie T1
- 1 Ob 16/18m
Entscheidungstext OGH 27.02.2018 1 Ob 16/18m
Vgl auch
- 1 Ob 93/19m
Entscheidungstext OGH 25.06.2019 1 Ob 93/19m
Vgl; Beisatz: Ist jedoch die Wohnversorgung des Kindes der alleine verfügungsberechtigten Eigentümerin (also der Mutter) und nicht dem (geld‑)unterhaltspflichtigen Vater, der bloß vorläufig für die Kreditkosten aufkommt und dem ein Rückersatzanspruch gegen die Mutter bereits rechtskräftig zuerkannt wurde, zuzurechnen, hat keine Anrechnung eines fiktiven Mietwerts zu erfolgen. (T4)
- 8 Ob 34/20p
Entscheidungstext OGH 28.09.2020 8 Ob 34/20p
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123486
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020
Dokumentnummer
JJR_20080313_OGH0002_0060OB00005_08S0000_003