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Rechtssatz RS0123494×

Rechtssatz RS0123494

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123494

Geschäftszahl

2Ob78/08x

Entscheidungsdatum

28.04.2008

Rechtssatz

Bei einer bestellten und viele Jahre gepflogenen Hauszustellung einer Tageszeitung hat der diesen Zeitungszustelldienst in Anspruch nehmende Hauseigentümer, wenn eine gefährliche Stelle im Zugangsbereich, etwa Schneefall, Glätte und Eis in Verbindung mit Abschüssigkeit, besteht, auch die (vertragliche) Pflicht, zur Vermeidung einer Schädigung des Zustellers in seiner körperlichen Integrität (Paragraph 1325, ABGB) entsprechende Säuberungs- und Räumungspflichten wahrzunehmen oder dafür Sorge zu tragen, dass dem Zeitungsausträger zur Abgabe und Ablage des ausgelieferten Mediums ein offener Briefkasten oder eine Zeitungsrolle, wie sie standardmäßig angeboten und verwendet werden, zur Verfügung steht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 78/08x
    Entscheidungstext OGH 28.04.2008 2 Ob 78/08x

Schlagworte

Zeitungsausträger, Zeitungszusteller, Verkehrssicherungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123494

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20080428_OGH0002_0020OB00078_08X0000_001