Rechtssatz RS0123528
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123528
Entscheidungsdatum
01.04.2008
Norm
NichtigkeitsG allg
NichtigkeitsG §1
NichtigkeitsG §2
BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen allg
BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen §1
BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen §2 Abs2
Rechtssatz
Das KunstrückgabeG 1998 begründet als Ermächtigungsgesetz keinerlei Anspruch auf Übereignung. Auch § 1 NichtigkeitsG 1946, auf den das KunstrückgabeG 1998 verweist, bildet selbst keine Rückforderungsgrundlage; diese wird nur durch Ausführungsgesetze geschaffen.Das KunstrückgabeG 1998 begründet als Ermächtigungsgesetz keinerlei Anspruch auf Übereignung. Auch Paragraph eins, NichtigkeitsG 1946, auf den das KunstrückgabeG 1998 verweist, bildet selbst keine Rückforderungsgrundlage; diese wird nur durch Ausführungsgesetze geschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123528
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080401_OGH0002_0050OB00272_07X0000_001