Rechtssatz RS0123530
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123530
Entscheidungsdatum
01.04.2008
Norm
NichtigkeitsG allg
NichtigkeitsG §1
NichtigkeitsG §2
BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen allg
BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen §1
Rechtssatz
Es ist die Auslegung durchaus vertretbar, dass sich das KunstrückgabeG 1998 infolge der Zitierung des §1 NichtigkeitsG1946 als ein Ausführungsgesetz eigener Art darstellt, das zwar keine Restitutionsansprüche schafft, wohl aber unter den Voraussetzungen des § 1 NichtigkeitsG eine Ermächtigung zur Rückgabe von rechtmäßig ins Eigentum des Bundes übertragenen Kunstgegenständen statuiert.Es ist die Auslegung durchaus vertretbar, dass sich das KunstrückgabeG 1998 infolge der Zitierung des §1 NichtigkeitsG1946 als ein Ausführungsgesetz eigener Art darstellt, das zwar keine Restitutionsansprüche schafft, wohl aber unter den Voraussetzungen des Paragraph eins, NichtigkeitsG eine Ermächtigung zur Rückgabe von rechtmäßig ins Eigentum des Bundes übertragenen Kunstgegenständen statuiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123530
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080401_OGH0002_0050OB00272_07X0000_003