Rechtssatz RS0123536
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123536
Entscheidungsdatum
10.06.2008
Rechtssatz
Zweck des Behandlungsvertrages zwischen einer werdenden Mutter und ihrem Geburtshelfer ist die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden - und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden - von Mutter und Kind zu vermeiden. Ein Verdienstentgang der Mutter, der durch die Pflege des wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines behinderten Kindes entsteht, ist daher kein mittelbarer Schaden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123536
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011
Dokumentnummer
JJR_20080610_OGH0002_0040OB00078_08M0000_002