Rechtssatz RS0123538
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123538
Entscheidungsdatum
03.04.2008
Rechtssatz
Eine wissentliche Leistung einer Nichtschuld, die gemäß § 1432 ABGB einen Bereicherungsanspruch ausschließen würde, liegt nicht vor, wenn die Mehrlieferung darauf beruht, dass der (nur) mit dem Abwägen und Herrichten der Ware betraute Mitarbeiter bewusst mehr zur Auslieferung vorbereitet hat, als bestellt worden war. Dessen Wissen ist dem Entreicherten im Rahmen des § 1432 ABGB nicht zuzurechnen.Eine wissentliche Leistung einer Nichtschuld, die gemäß Paragraph 1432, ABGB einen Bereicherungsanspruch ausschließen würde, liegt nicht vor, wenn die Mehrlieferung darauf beruht, dass der (nur) mit dem Abwägen und Herrichten der Ware betraute Mitarbeiter bewusst mehr zur Auslieferung vorbereitet hat, als bestellt worden war. Dessen Wissen ist dem Entreicherten im Rahmen des Paragraph 1432, ABGB nicht zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123538
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2011
Dokumentnummer
JJR_20080403_OGH0002_0010OB00032_08Z0000_001