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Rechtssatz RS0123588

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123588

Geschäftszahl

3Ob83/08i

Entscheidungsdatum

08.05.2008

Rechtssatz

Das satzungsmäßige Zustimmungsrecht der GmbH zur Übertragung des Geschäftsanteils ist kein absolutes Recht, das einer Verwertung entgegenstünde. Wenn keine Einigung über den Übernahmspreis iSd Paragraph 76, Absatz 4, GmbHG zustande kommt, hat die zustimmungsberechtigte GmbH nur das Recht auf Bekanntgabe des Schätzwerts und das Recht, einen Käufer zu präsentieren, der den Geschäftsanteil um den Schätzwert innerhalb von 14Tagen ab Benachrichtigung erwirbt. Kommt es innerhalb der 14-tägigen Frist nicht zur Übernahme des Anteils durch eine von der Gesellschaft ausgesuchte Person, kann er veräußert werden, ohne dass die Gesellschaft darauf noch Einfluss nehmen könnte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 83/08i
    Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 83/08i

Schlagworte

Vinkulierter Geschäftsanteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123588

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20080508_OGH0002_0030OB00083_08I0000_003