Rechtssatz RS0123601
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123601
Entscheidungsdatum
20.05.2008
Rechtssatz
Ist der Lenker eines Fahrzeuges berechtigt, einen Weg über fremde Grundstücke zu benutzen und nimmt er einen nicht fahrberechtigten Beifahrer anlässlich einer eigenen (vom Lenker ohnehin vorgesehenen) Fahrt bloß mit, so kann der Beifahrer nicht mit Negatorienklage in Anspruch genommen werden, auch wenn dieser nicht berechtigt wäre, den Weg selbst zu befahren. Unternimmt hingegen der fahrberechtigte Lenker die Fahrt zum alleinigen Zweck, den Beifahrer - im Ergebnis einem Taxi gleich - über die Weganlage zu befördern, so ist seine Fahrt dem beklagten Beifahrer als Benutzung der Weganlage zuzurechnen.
Schlagworte
actio negatoria, Passagier
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123601
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080520_OGH0002_0040OB00082_08Z0000_001