Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0123601×

Rechtssatz RS0123601

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123601

Geschäftszahl

4Ob82/08z

Entscheidungsdatum

20.05.2008

Rechtssatz

Ist der Lenker eines Fahrzeuges berechtigt, einen Weg über fremde Grundstücke zu benutzen und nimmt er einen nicht fahrberechtigten Beifahrer anlässlich einer eigenen (vom Lenker ohnehin vorgesehenen) Fahrt bloß mit, so kann der Beifahrer nicht mit Negatorienklage in Anspruch genommen werden, auch wenn dieser nicht berechtigt wäre, den Weg selbst zu befahren. Unternimmt hingegen der fahrberechtigte Lenker die Fahrt zum alleinigen Zweck, den Beifahrer - im Ergebnis einem Taxi gleich - über die Weganlage zu befördern, so ist seine Fahrt dem beklagten Beifahrer als Benutzung der Weganlage zuzurechnen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 82/08z
    Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 82/08z
    Bem: Siehe auch RS0123602 (T1)

Schlagworte

actio negatoria, Passagier

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123601

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20080520_OGH0002_0040OB00082_08Z0000_001