Rechtssatz RS0123602
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123602
Entscheidungsdatum
20.05.2008
Rechtssatz
Ist der Lenker eines Fahrzeuges nicht berechtigt, einen Weg über fremde Grundstücke zu befahren, so ist die Fahrt nur dann dem Beifahrer als Benutzung der Weganlage zuzurechnen, wenn sie allein in seinem Interesse stattfand. Hatte aber der Lenker auch selbst Interesse an der konkreten Fahrt, so ist die Wegbenutzung allein dem Lenker zuzurechnen.
Schlagworte
actio negatoria, Negatorienklage, Passagier
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123602
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080520_OGH0002_0040OB00082_08Z0000_002