Rechtssatz RS0123678
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123678
Entscheidungsdatum
11.06.2008
Rechtssatz
Wenn ein Beweissicherungsverfahren vor dem Anhängigwerden eines Rechtsstreits (unabhängig von einem anhängigen Rechtsstreit) und damit vor dem Bezirksgericht geführt wird, kann die Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen - ungeachtet der Bestimmung des § 366 Abs 1 ZPO - selbstständig beim übergeordneten Landesgericht mit Rekurs bekämpft werden.Wenn ein Beweissicherungsverfahren vor dem Anhängigwerden eines Rechtsstreits (unabhängig von einem anhängigen Rechtsstreit) und damit vor dem Bezirksgericht geführt wird, kann die Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen - ungeachtet der Bestimmung des Paragraph 366, Absatz eins, ZPO - selbstständig beim übergeordneten Landesgericht mit Rekurs bekämpft werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123678
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011
Dokumentnummer
JJR_20080611_OGH0002_0070OB00121_08G0000_001