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Rechtssatz RS0123762

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123762

Geschäftszahl

16Ok6/08

Entscheidungsdatum

16.07.2008

Rechtssatz

Auch ein Monopolist kann die Belieferung von Nachfragern ablehnen, dies setzt jedoch das Vorliegen eines wichtigen (sachlichen) Grundes voraus. Die Bewertungskriterien des Monopolisten müssen dem Transparenzgebot und dem Sachlichkeitsgebot entsprechen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 6/08
    Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 6/08
    Beisatz: Eine nachträgliche Änderung der Bewertungskriterien für Lieferungen ist nicht prinzipiell ausgeschlossen. Allerdings ist die sachliche Rechtfertigung einer derartigen nachträglichen Änderung der Bewertungskriterien besonders streng zu prüfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Änderung nur der Verschleierung eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung dienen soll. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123762

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008

Dokumentnummer

JJR_20080716_OGH0002_0160OK00006_0800000_005