Rechtssatz RS0123762
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123762
Entscheidungsdatum
16.07.2008
Rechtssatz
Auch ein Monopolist kann die Belieferung von Nachfragern ablehnen, dies setzt jedoch das Vorliegen eines wichtigen (sachlichen) Grundes voraus. Die Bewertungskriterien des Monopolisten müssen dem Transparenzgebot und dem Sachlichkeitsgebot entsprechen.
Entscheidungstexte
- 16 Ok 6/08
Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 6/08
Beisatz: Eine nachträgliche Änderung der Bewertungskriterien für Lieferungen ist nicht prinzipiell ausgeschlossen. Allerdings ist die sachliche Rechtfertigung einer derartigen nachträglichen Änderung der Bewertungskriterien besonders streng zu prüfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Änderung nur der Verschleierung eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung dienen soll. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123762
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008
Dokumentnummer
JJR_20080716_OGH0002_0160OK00006_0800000_005