Rechtssatz RS0123821
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123821
Entscheidungsdatum
19.03.2013
Rechtssatz
Werden Kinder durch eine unter Berücksichtigung ihres Fassungsvermögens (§ 1 Abs 2 Satz 2 UWG) irreführende Geschäftspraktik oder sonst auf unlautere Weise dazu veranlasst, ihre Eltern zu geschäftlichen Entscheidungen zu motivieren, die diese sonst nicht getroffen hätten, liegt darin im Regelfall eine die Eltern belästigende aggressive Geschäftspraktik im Sinn von § 1a Abs 1 UWG.Werden Kinder durch eine unter Berücksichtigung ihres Fassungsvermögens (Paragraph eins, Absatz 2, Satz 2 UWG) irreführende Geschäftspraktik oder sonst auf unlautere Weise dazu veranlasst, ihre Eltern zu geschäftlichen Entscheidungen zu motivieren, die diese sonst nicht getroffen hätten, liegt darin im Regelfall eine die Eltern belästigende aggressive Geschäftspraktik im Sinn von Paragraph eins a, Absatz eins, UWG.
Schlagworte
Kinder als Kaufmotivatoren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123821
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013
Dokumentnummer
JJR_20080708_OGH0002_0040OB00057_08Y0000_001