Rechtssatz RS0123848
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123848
Entscheidungsdatum
20.08.2008
Rechtssatz
Da § 72 ArbVG darauf abzielt, die logistischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats zu schaffen, müssen bei Prüfung der Erforderlichkeit der begehrten Sacherfordernisse nicht nur die bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Betriebsrat verrichteten Tätigkeiten, sondern auch jene Tätigkeiten, deren Vornahme durch die Beistellung der begehrten Sacherfordernisse erst ermöglicht werden soll, in die Betrachtung einfließen.Da Paragraph 72, ArbVG darauf abzielt, die logistischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats zu schaffen, müssen bei Prüfung der Erforderlichkeit der begehrten Sacherfordernisse nicht nur die bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Betriebsrat verrichteten Tätigkeiten, sondern auch jene Tätigkeiten, deren Vornahme durch die Beistellung der begehrten Sacherfordernisse erst ermöglicht werden soll, in die Betrachtung einfließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123848
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012
Dokumentnummer
JJR_20080820_OGH0002_009OBA00089_07I0000_006