Rechtssatz RS0124039
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124039
Entscheidungsdatum
23.09.2008
Rechtssatz
Voraussetzung des Vorbenützungsrechts ist der gute Glaube, das Verhalten greife nicht in das Patentrecht eines anderen ein. Der (angebliche) Vorbenützer ist schon dann nicht mehr gutgläubig, wenn er vom bestehenden oder angemeldeten Patent wusste. Dass er auf die Nichtigkeit des Patentanspruchs vertraute, reicht zur Begründung eines Vor- oder Zwischenbenützungsrechts nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124039
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008
Dokumentnummer
JJR_20080923_OGH0002_0170OB00026_08K0000_004