Rechtssatz RS0124099
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124099
Entscheidungsdatum
28.01.2026
Rechtssatz
Ein begründeter Anlass zur Vertragskündigung im Sinn des § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG ist nur gegeben, wenn das - selbst vertragsmäßig gedeckte - Verhalten des Unternehmers den Handelsvertreter - hier Tankstellenpächter - in eine Lage bringt, in der ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hinaus nicht mehr zugemutet werden kann. Dies liegt etwa dann vor, wenn der Handelsvertreter eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Position zu gewärtigen hätte.Ein begründeter Anlass zur Vertragskündigung im Sinn des Paragraph 24, Absatz 3, Ziffer eins, HVertrG ist nur gegeben, wenn das - selbst vertragsmäßig gedeckte - Verhalten des Unternehmers den Handelsvertreter - hier Tankstellenpächter - in eine Lage bringt, in der ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hinaus nicht mehr zugemutet werden kann. Dies liegt etwa dann vor, wenn der Handelsvertreter eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Position zu gewärtigen hätte.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 275/07h
Entscheidungstext OGH 30.09.2008 1 Ob 275/07h
- 9 ObA 18/09a
Entscheidungstext OGH 29.04.2009 9 ObA 18/09a
Vgl auch; Beisatz: Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass dadurch eine für den Handelsvertreter nach Treu und Glauben nicht mehr hinnehmbare Situation geschaffen wird. (T1); Veröff: SZ 2009/61
- 8 ObA 11/11t
Entscheidungstext OGH 22.02.2011 8 ObA 11/11t
Auch
- 3 Ob 114/13f
Entscheidungstext OGH 21.08.2013 3 Ob 114/13f
- 8 Ob 159/25b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.01.2026 8 Ob 159/25b
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124099
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026
Dokumentnummer
JJR_20080930_OGH0002_0010OB00275_07H0000_001