Rechtssatz RS0124128
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124128
Entscheidungsdatum
14.10.2008
Rechtssatz
Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 2 UWG idF UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an.Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach Paragraph eins, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 2, UWG in der Fassung UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124128
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012
Dokumentnummer
JJR_20081014_OGH0002_0170OB00025_08P0000_002