Rechtssatz RS0124145
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124145
Entscheidungsdatum
02.09.2008
Rechtssatz
Einem Nebenintervenienten steht weder ein Antrag auf Zurückweisung des Beitritts eines anderen Nebenintervenienten noch ein Rechtsmittel in diesem Zusammenhang zu.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 100/08a
Entscheidungstext OGH 02.09.2008 8 Ob 100/08a
Beisatz: Hier: Ein bereits früher beigetretener Nebenintervenient kann gegen die Zulassung eines später auf Seite des Prozessgegners beigetretenen neuen Nebenintervenienten keinen Zurückweisungsantrag stellen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124145
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20080902_OGH0002_0080OB00100_08A0000_001