Rechtssatz RS0124153
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124153
Entscheidungsdatum
26.08.2008
Rechtssatz
Bei nachträglicher Begründung von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach § 4 WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind.Bei nachträglicher Begründung von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach Paragraph 4, WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 138/08t
Entscheidungstext OGH 26.08.2008 5 Ob 138/08t
Beisatz: Hier: Die anfänglich zu Recht auf der ganzen Liegenschaft erfolgte, jetzt aber materiellrechtlich unrichtige Eintragung des Bestandrechts auf sämtlichen Mindestanteilen (auch jenen des Klägers) berechtigt den Kläger, auf Einwilligung des Beklagten in die Löschung zu klagen (unechte Löschungsklage). (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124153
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20080826_OGH0002_0050OB00138_08T0000_001