Rechtssatz RS0124182
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124182
Entscheidungsdatum
27.08.2008
Norm
ABGB §914 IIIh
ABGB §915
AEVB 1993 allg
Klausel E01063 allg
Rechtssatz
Die vom Kläger in seinem Fahrzeug in der Tiefgarage seines Hauses zurückgelassenen elektronischen Geräte waren zufolge der Deckungserweiterung durch die Klausel E01063 weiterhin versichert. Die Aufbewahrung versicherter elektronischer Geräte in einem versperrten PKW in der Garage des Wohnhauses des Versicherungsnehmers in Österreich wird von einem durchschnittlich versierten Versicherungsnehmer keineswegs als risikoreicher angesehen werden als eine solche Aufbewahrung in einer sonstwo in Österreich oder im europäischen Ausland befindlichen Garage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124182
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20080827_OGH0002_0070OB00125_08W0000_003