Rechtssatz RS0124371
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124371
Entscheidungsdatum
06.11.2008
Rechtssatz
Im Hinblick auf § 3 GBG ist das bloß auf Einwilligung in die Einverleibung ob eines bestimmten Grundstücks gerichtete Klagebegehren verfehlt, deckt doch die solcherart begehrte Einwilligung des Beklagten gerade nicht die erforderliche Einwilligung in die Einverleibung ob der gesamten Liegenschaft.Im Hinblick auf Paragraph 3, GBG ist das bloß auf Einwilligung in die Einverleibung ob eines bestimmten Grundstücks gerichtete Klagebegehren verfehlt, deckt doch die solcherart begehrte Einwilligung des Beklagten gerade nicht die erforderliche Einwilligung in die Einverleibung ob der gesamten Liegenschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124371
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009
Dokumentnummer
JJR_20081106_OGH0002_0060OB00238_08F0000_001