Rechtssatz RS0124420
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124420
Geschäftszahl
16Ok15/08; 16Ok3/22k (16Ok4/22g); 16Ok11/25s
Entscheidungsdatum
26.01.2026
Rechtssatz
Bei der Prüfung eines Zusammenschlusses ist eine Prognoseentscheidung über die Auswirkung des Zusammenschlussvorhabens auf die Wettbewerbsbedingungen zu treffen. Für diese Prognose sind die Wettbewerbsbedingungen des betroffenen Marktes vor und nach dem Zusammenschluss unter Berücksichtigung sämtlicher maßgebender Umstände und der zu erwartenden Marktentwicklung zu vergleichen; negative Auswirkungen sind den Wettbewerbsvorteilen gegenüberzustellen.
Entscheidungstexte
- 16 Ok 15/08
Entscheidungstext OGH 17.12.2008 16 Ok 15/08
- 16 Ok 3/22k
Entscheidungstext OGH 23.06.2022 16 Ok 3/22k
- 16 Ok 11/25s
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.01.2026 16 Ok 11/25s
Beisatz: Die wahrscheinlich(st)en Marktentwicklungen sind unter Zuhilfenahme von ökonomischem Sachverstand abzuschätzen. (T1)
Beisatz: Es handelt sich dabei um Tatfragen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124420
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Dokumentnummer
JJR_20081217_OGH0002_0160OK00015_0800000_001