Rechtssatz RS0124609
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124609
Entscheidungsdatum
17.03.2009
Rechtssatz
Die in §264 Abs5 Z3 ASVG im Einzelnen angeführten wiederkehrenden Geldleistungen beziehen sich nur auf innerstaatliche Leistungen.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 18/09h
Entscheidungstext OGH 17.03.2009 10 ObS 18/09h
Beisatz: Unter „Gebietskörperschaft" ist nur eine österreichische Körperschaft öffentlichen Rechts zu verstehen. (T1); Beisatz: Da vom Gesetzgeber für die Berücksichtigung des Bezugs ausländischer Pensionsleistungen in der Bestimmung des §264 Abs5 Z5 ASVG eine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, besteht insoweit auch keine Regelungslücke, welche eine analoge Anwendung der Bestimmung des §264 Abs5 Z3 lit l ASVG im vorliegenden Fall rechtfertigen könnte. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124609
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009
Dokumentnummer
JJR_20090317_OGH0002_010OBS00018_09H0000_001