Rechtssatz RS0124611
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124611
Geschäftszahl
10ObS122/08a
Entscheidungsdatum
24.02.2009
Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, den Betreuungsaufwand für die von nicht pflegebedürftigen Personen gewöhnlich eigenständig im häuslichen Bereich durchgeführte Ernährung bzw Verabreichung von Medikamenten über die PEG-Sonde als Pflegebedarf im Sinne der einschlägigen Pflegegeldgesetze anzuerkennen.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 122/08a
Entscheidungstext OGH 24.02.2009 10 ObS 122/08a
Beisatz: Die hier zu beurteilende Tätigkeit der Durchführung von Sondenernährung bei liegender Magensonde fällt in den Tätigkeitsbereich der Pflegehelfer bei der Mitarbeit bei therapeutischen Verrichtungen nach §84 Abs4 Z4 GuKG und stellt daher keine Leistung der medizinischen Hauskrankenpflege dar. Gleiches gilt für die Verabreichung von Medikamenten mittels PEG-Sonde, weil nach §84 Abs4 Z 1 GuKG auch die Verabreichung von Arzneimitteln in den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe fällt. (T1); Veröff: SZ 2009/25
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124611
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2012
Dokumentnummer
JJR_20090224_OGH0002_010OBS00122_08A0000_001