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Rechtssatz RS0124627×

Rechtssatz RS0124627

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124627

Geschäftszahl

8Ob119/08w; 7Ob91/09x

Entscheidungsdatum

30.09.2009

Rechtssatz

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Heimvertrags verwendete Klausel „Der Heimträger ist weiters berechtigt, den Vertrag bei besonders schwerwiegenden Verstößen des Heimbewohners mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Heimbewohner/in eine mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte gerichtliche strafbare Handlung, vor allem zum Nachteil anderer Heimbewohner/innen, des Heimträgers oder dessen Bediensteter begeht." ist unzulässig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kündigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124627

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010

Dokumentnummer

JJR_20090402_OGH0002_0080OB00119_08W0000_002