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Rechtssatz RS0124628

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124628

Geschäftszahl

8Ob119/08w; 7Ob91/09x

Entscheidungsdatum

30.09.2009

Rechtssatz

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Heimvertrags verwendete Klausel „Der Heimträger ist weiters berechtigt, den Vertrag bei besonders schwerwiegenden Verstößen des Heimbewohners mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Heimbewohner/in eine unmittelbare drohende Gefahr für das Heim, andere Heimbewohner oder Bedienstete des Heimträgers verursacht." ist unzulässig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kündigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124628

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010

Dokumentnummer

JJR_20090402_OGH0002_0080OB00119_08W0000_003