Rechtssatz RS0124633
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124633
Entscheidungsdatum
24.03.2009
Rechtssatz
Die Änderung des Pfandbestellungsvertrags dahin, dass an Stelle der Haftung für einen Höchstbetrag die Haftung für eine bestimmte Geldsumme treten soll, stellt keine bloße Berichtigung, sondern eine Abänderung der wechselseitigen Rechte und Verbindlichkeiten dar. Auf Grund einer derartigen Vereinbarung mit dem Schuldner kann zwar nach den für Fälle der Einlösung entwickelten Grundsätzen die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine gleichrangige Verkehrshypothek bewilligt werden; sie hat jedoch als rechtsbegründender Vorgang im Wege der Einverleibung zu erfolgen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 10/09w
Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 10/09w
Beisatz: An der Stelle und im Rang einer Höchstbetragshypothek kann nur eine Festbetragshypothek mit einem Kapitalsbetrag einverleibt werden, der erst unter Hinzurechnung der drei Jahre rückständigen Zinsen den Höchstbetrag erreicht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124633
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011
Dokumentnummer
JJR_20090324_OGH0002_0050OB00010_09W0000_001