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Rechtssatz RS0124633×

Rechtssatz RS0124633

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124633

Geschäftszahl

5Ob10/09w

Entscheidungsdatum

24.03.2009

Rechtssatz

Die Änderung des Pfandbestellungsvertrags dahin, dass an Stelle der Haftung für einen Höchstbetrag die Haftung für eine bestimmte Geldsumme treten soll, stellt keine bloße Berichtigung, sondern eine Abänderung der wechselseitigen Rechte und Verbindlichkeiten dar. Auf Grund einer derartigen Vereinbarung mit dem Schuldner kann zwar nach den für Fälle der Einlösung entwickelten Grundsätzen die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine gleichrangige Verkehrshypothek bewilligt werden; sie hat jedoch als rechtsbegründender Vorgang im Wege der Einverleibung zu erfolgen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 10/09w
    Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 10/09w
    Beisatz: An der Stelle und im Rang einer Höchstbetragshypothek kann nur eine Festbetragshypothek mit einem Kapitalsbetrag einverleibt werden, der erst unter Hinzurechnung der drei Jahre rückständigen Zinsen den Höchstbetrag erreicht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124633

Im RIS seit

23.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011

Dokumentnummer

JJR_20090324_OGH0002_0050OB00010_09W0000_001