Rechtssatz RS0124644
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124644
Entscheidungsdatum
19.02.2009
Rechtssatz
Die (vermögensrechtlichen) Interessen der präsumtiven Übergeber sind vom Schutzbereich der Reihungskriterien für die Vergabe eines Kassenvertrags ausgenommen, dürfen sie doch für die Reihung nicht maßgeblich sein. Der präsumtive Übergeber hat somit keinen Anspruch auf Einhaltung der Reihungskriterien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124644
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009
Dokumentnummer
JJR_20090219_OGH0002_0020OB00048_08K0000_002