Rechtssatz RS0124657
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124657
Entscheidungsdatum
19.02.2009
Rechtssatz
Beim Schleppflug eines Segelflugzeugs treffen jeden der beiden Piloten, die sich in einer einheitlichen Gefahrengemeinschaft befinden, Schutzpflichten gegenüber der körperlichen Integrität des jeweils anderen Piloten sowie gegenüber der Unversehrtheit der fremden Sachen treffen. Ein die Rechtswidrigkeit ausschließendes (echtes) „Handeln auf eigene Gefahr" durch den Piloten des geschleppten Segelflugzeugs liegt somit bei einem solchen Schleppflug nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124657
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009
Dokumentnummer
JJR_20090219_OGH0002_0020OB00231_08X0000_001