Rechtssatz RS0124731
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124731
Entscheidungsdatum
25.03.2009
Rechtssatz
Nicht auf Leistung gerichtete Ansprüche, welche die Konkursmasse aber dennoch betreffen, sind ungeachtet ihrer Eigenschaft als Konkursforderungen nicht anzumelden, sondern - gegebenenfalls nach Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens (§ 7 Abs 1 und 2 KO) -gegen den Masseverwalter durchzusetzen.Nicht auf Leistung gerichtete Ansprüche, welche die Konkursmasse aber dennoch betreffen, sind ungeachtet ihrer Eigenschaft als Konkursforderungen nicht anzumelden, sondern - gegebenenfalls nach Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens (Paragraph 7, Absatz eins und 2 KO) -gegen den Masseverwalter durchzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124731
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012
Dokumentnummer
JJR_20090325_OGH0002_0020OB00287_08G0000_001