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Rechtssatz RS0124848

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124848

Geschäftszahl

2Ob234/08p

Entscheidungsdatum

29.04.2009

Rechtssatz

Ist der Verletzte arbeitslos, kann sein Arbeitsplatz naturgemäß nicht gefährdet sein. Die eine abstrakte Rente rechtfertigende drohende Einkommenseinbuße kann aber darin bestehen, dass für ihn die (Wieder-)Erlangung eines Arbeitsplatzes und dessen Bewahrung ohne den erlittenen Dauerschaden zu erwarten oder wahrscheinlich möglich gewesen wäre, während er nun schon bei der Arbeitsplatzsuche gegenüber seinen gesunden Mitbewerbern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 234/08p
    Entscheidungstext OGH 29.04.2009 2 Ob 234/08p
    Beisatz:Zur Klärung der Frage, ob wegen der unfallsbedingten Verletzungen des Klägers eine Einkommenseinbuße zumindest wahrscheinlich ist, bedarf es einer Prognose über seine Aussichten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz in dem von ihm nach seiner Umschulung angestrebten Beruf erlangen und behaupten zu können und welche Verdienstmöglichkeiten er dabei hat. (T1); Veröff: SZ 2009/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124848

Im RIS seit

29.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2013

Dokumentnummer

JJR_20090429_OGH0002_0020OB00234_08P0000_001