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Rechtssatz RS0124931

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124931

Geschäftszahl

9ObA130/08w

Entscheidungsdatum

29.06.2009

Norm

AVB

Rechtssatz

Angesichts des rein privatrechtlichen Charakters der Dienstverträge zu den ÖBB ist bei überwiegender Verwendung während eines längeren Beobachtungszeitraums in einer höherwertigen Funktion unbeschadet der Verfügbarkeit einer Planstelle auch dann als durchgehend verrichtet anzunehmen, wenn Unterbrechungen gegeben waren und eine formelle Überstellung in die höhere Verwendungsgruppe nicht erfolgt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124931

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009

Dokumentnummer

JJR_20090629_OGH0002_009OBA00130_08W0000_001