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Rechtssatz RS0124940

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124940

Geschäftszahl

9Ob68/08b

Entscheidungsdatum

29.06.2009

Rechtssatz

Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer von 18 Jahren stellt bei Zeichnung von Anteilen, die vom einzigen Kommanditisten einer sogenannten kupierten Publikums-GmbH&Co KEG treuhändig gehalten werden, dann eine unzulässige sittenwidrige Knebelung dar, wenn laufender Zahlungspflicht keine Gewinnausschüttung gegenübersteht, der Anleger keine gesellschaftsrechtliche Stellung hat und die Beteiligung nicht über eine organisierte Markteinrichtung handelbar ist. Allerdings ist auch unter diesen konkreten Umständen auf Grund der anzustellenden Interessenabwägung eine Bindungsdauer von 10 Jahren jedenfalls noch zulässig.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 68/08b
    Entscheidungstext OGH 29.06.2009 9 Ob 68/08b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124940

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009

Dokumentnummer

JJR_20090629_OGH0002_0090OB00068_08B0000_001