Rechtssatz RS0124972
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124972
Entscheidungsdatum
21.04.2009
Rechtssatz
Weisungen vorgesetzter Organe an Leiter von Dienststellen über die Vergabe von Aufträgen, für die ein Vertrag im Sinne von § 4 Abs 2 BB-GmbH-Gesetz besteht, sind auch dann zulässig, wenn einer der Ausnahmetatbestände dieser Bestimmung erfüllt ist.Weisungen vorgesetzter Organe an Leiter von Dienststellen über die Vergabe von Aufträgen, für die ein Vertrag im Sinne von Paragraph 4, Absatz 2, BB-GmbH-Gesetz besteht, sind auch dann zulässig, wenn einer der Ausnahmetatbestände dieser Bestimmung erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124972
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009
Dokumentnummer
JJR_20090421_OGH0002_0040OB00010_09P0000_001