Rechtssatz RS0125364
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125364
Entscheidungsdatum
13.10.2009
Rechtssatz
Haben die vormaligen Ehegatten die getroffene Vereinbarung, wen von beiden im Innenverhältnis die Zahlungspflicht von Kreditverbindlichkeiten trifft, mit einer Bedingung versehen, die bisher nicht eingetreten ist, fehlt die Grundlage für einen Ausspruch nach § 98 Abs 1 EheG.Haben die vormaligen Ehegatten die getroffene Vereinbarung, wen von beiden im Innenverhältnis die Zahlungspflicht von Kreditverbindlichkeiten trifft, mit einer Bedingung versehen, die bisher nicht eingetreten ist, fehlt die Grundlage für einen Ausspruch nach Paragraph 98, Absatz eins, EheG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125364
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20091013_OGH0002_0010OB00194_09Z0000_001