Rechtssatz RS0125486
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125486
Geschäftszahl
10ObS128/09k
Entscheidungsdatum
29.09.2009
Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass der „Arbeitsablauf" einen „ständigen" Wechsel erfordern muss, damit Schwerarbeit gegeben ist, bedeutet dies, dass der Wechsel zwischen Tiefkühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen bestimmend für den Arbeitsablauf ist, also zumindest sehr häufig vorkommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125486
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20090929_OGH0002_010OBS00128_09K0000_001