Rechtssatz RS0125520
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125520
Entscheidungsdatum
12.11.2009
Rechtssatz
Die Garantieerklärung findet sich bei der Herstellergarantie meist auf der Verpackung der Ware oder auf einer eigenen Urkunde, die der Garant der Sache beilegt und die der letzte Verkäufer dem Käufer als Bote übermittelt und in der Regel stillschweigend angenommen wird. Ein Zugang der Annahmeerklärung wird nach der Verkehrssitte nicht erwartet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125520
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010
Dokumentnummer
JJR_20091112_OGH0002_0060OB00217_09V0000_001