Rechtssatz RS0125563
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125563
Entscheidungsdatum
30.09.2020
Rechtssatz
Die Benützungsbefugnis kann nicht vom Miteigentum getrennt und verselbständigt werden, sondern nur der Ausübung nach durch Abschluss eines Bestandvertrags übertragen werden; daher ist ein Eintritt in eine Benützungsvereinbarung ohne Übertragung des Miteigentums unmöglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125563
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2020
Dokumentnummer
JJR_20091110_OGH0002_0050OB00102_09Z0000_001