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Rechtssatz RS0125568

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0125568

Geschäftszahl

5Ob184/09h

Entscheidungsdatum

10.11.2009

Rechtssatz

Schon aus der Form der Einverleibung muss für jeden Dritten ersichtlich sein, inwieweit eine Verfügungsbeschränkung besteht. Daher ist bei der Verbücherung einer Gütergemeinschaft auf den Todesfall gemäß Paragraph 1236, ABGB der bloße Hinweis auf den Ehepakt nicht ausreichend. Es ist erforderlich, die Verfügungsbeschränkung auf die Hälfte der Liegenschaft zu beschränken. Wird in der Einverleibungsbewilligung und dementsprechend im Grundbuchsgesuch eine Beschränkung des Eigentumsrechts hinsichtlich der gesamten Liegenschaft erklärt und angestrebt, ist dies von Paragraph 1236, ABGB nicht gedeckt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 184/09h
    Entscheidungstext OGH 10.11.2009 5 Ob 184/09h
    Bem: Hier: Rechtsmittelgegenschriftsatz der Erstbeklagten zum Rechtsmittel des Drittbeklagten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125568

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010

Dokumentnummer

JJR_20091110_OGH0002_0050OB00184_09H0000_001