Rechtssatz RS0125592
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125592
Entscheidungsdatum
13.10.2009
Rechtssatz
Weder ein Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat an sich noch das Einleben eines Kindes in seiner neuen Umgebung nach einem mindestens einjährigen Aufenthalt bewirkt einen Übergang der internationalen Zuständigkeit an jenes Land, in das das Kind widerrechtlich verbracht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125592
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2022
Dokumentnummer
JJR_20091013_OGH0002_0050OB00173_09S0000_001