Rechtssatz RS0125596
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125596
Entscheidungsdatum
18.12.2009
Rechtssatz
Die von § 4 Abs 3 GmbHG geforderte Spezialvollmacht muss unzweideutig erkennen lassen, dass sie zum Abschluss des betreffenden Gesellschaftsvertrags ermächtigt. Zu dieser notwendigen Individualisierung des Geschäfts in der Vollmacht ist es nicht erforderlich, alle in § 4 Abs 1 GmbHG genannten Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, in die Vollmacht aufzunehmen.Die von Paragraph 4, Absatz 3, GmbHG geforderte Spezialvollmacht muss unzweideutig erkennen lassen, dass sie zum Abschluss des betreffenden Gesellschaftsvertrags ermächtigt. Zu dieser notwendigen Individualisierung des Geschäfts in der Vollmacht ist es nicht erforderlich, alle in Paragraph 4, Absatz eins, GmbHG genannten Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, in die Vollmacht aufzunehmen.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 119/09g
Entscheidungstext OGH 18.12.2009 6 Ob 119/09g
Bem: Hier: Die Angaben in der Vollmacht, welche mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands alle Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag gemäß § 4 Abs 1 GmbHG enthalten muss und auch den einzigen Gesellschafter, mit dem der Vertrag abgeschlossen werden soll, enthält, reichen zur Individualisierung des Gesellschaftsvertrags aus. (T1);
Veröff: SZ 2009/172
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125596
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2013
Dokumentnummer
JJR_20091218_OGH0002_0060OB00119_09G0000_001