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Rechtssatz RS0125665

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0125665

Geschäftszahl

10ObS198/09d

Entscheidungsdatum

19.01.2010

Rechtssatz

Im Geschäftsjahr 2007 für Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten gebildete Rückstellungen, die erst im Jahr 2008 in der Höhe der gebildeten Rückstellungen in Rechnung gestellt werden, stellen einen Aufwand dar, der wirtschaftlich das Geschäftsjahr 2007 betrifft und somit auch diesem Geschäftsjahr zuzuordnen ist. Die Vornahme der Rückstellung in der Bilanz für das Geschäftsjahr entspricht damit der konkreten Darstellung des wirtschaftlichen Erfolgs im Geschäftsjahr 2007.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 198/09d
    Entscheidungstext OGH 19.01.2010 10 ObS 198/09d
    Veröff: SZ 2010/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125665

Im RIS seit

18.02.2010

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2013

Dokumentnummer

JJR_20100119_OGH0002_010OBS00198_09D0000_001