Rechtssatz RS0125701
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125701
Entscheidungsdatum
15.12.2009
Rechtssatz
Der nach § 9 Abs 3 BGStG gegebene Anspruch gegen den zuständigen Rechtsträger wegen einer in Vollziehung der Gesetze erfolgten Belästigung nach § 5 Abs 3 BGStG ist vom Nachweis eines Verschuldens des Belästigers oder vom Fehlen eines Rechtfertigungsgrunds unabhängig.Der nach Paragraph 9, Absatz 3, BGStG gegebene Anspruch gegen den zuständigen Rechtsträger wegen einer in Vollziehung der Gesetze erfolgten Belästigung nach Paragraph 5, Absatz 3, BGStG ist vom Nachweis eines Verschuldens des Belästigers oder vom Fehlen eines Rechtfertigungsgrunds unabhängig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125701
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010
Dokumentnummer
JJR_20091215_OGH0002_0010OB00189_09I0000_001