Rechtssatz RS0125834
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125834
Entscheidungsdatum
30.07.2015
Rechtssatz
Ist die Zahlungsplanquote in Raten zu zahlen, deren Laufzeit ein Jahr übersteigt, ist ein Mahnschreiben unwirksam, wenn zum Zeitpunkt dessen Zugangs die zu zahlende Rate noch nicht mindestens 6 Wochen fällig war und in der Mahnung kein Hinweis auf die Geltung der sechswöchigen Verzugsfrist des § 156 Abs 4 Satz 5 KO enthalten ist.Ist die Zahlungsplanquote in Raten zu zahlen, deren Laufzeit ein Jahr übersteigt, ist ein Mahnschreiben unwirksam, wenn zum Zeitpunkt dessen Zugangs die zu zahlende Rate noch nicht mindestens 6 Wochen fällig war und in der Mahnung kein Hinweis auf die Geltung der sechswöchigen Verzugsfrist des Paragraph 156, Absatz 4, Satz 5 KO enthalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125834
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015
Dokumentnummer
JJR_20100324_OGH0002_0030OB00041_10S0000_001