Rechtssatz RS0126062
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126062
Entscheidungsdatum
08.06.2010
Rechtssatz
Der mit Klage gegen die Gesellschaft geltend gemachte Anspruch auf Anmeldung eines Gesellschafterwechsels beim Firmenbuch hat bei Insolvenz der Gesellschaft im Regelfall keine Auswirkungen auf die Sollmasse; das gegen die Gemeinschuldnerin geführte Verfahren wird daher durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126062
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20100608_OGH0002_0040OB00011_10M0000_001