Rechtssatz RS0126079
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126079
Entscheidungsdatum
15.07.2010
Rechtssatz
Einem Wohnungseigentümer der ‑ obwohl eine der Parifizierung und der Widmung entsprechende Baubewilligung erlangbar wäre ‑ den parifizierungskonformen Ausbau seines Dachbodens aus subjektiven Gründen jahrelang nicht zielgerichtet betreibt, ist die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels infolge Nichtbenützbarkeit des Rohdachbodens zu verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126079
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20100715_OGH0002_0050OB00012_10S0000_001