Rechtssatz RS0126178
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126178
Entscheidungsdatum
09.09.2025
Rechtssatz
Der Annahme des Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 2 StGB steht der Umstand mehrfacher rechtskräftiger Verurteilungen entgegen, auch wenn diese im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter einem aufgehoben wurden.Der Annahme des Milderungsgrundes des Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 2, StGB steht der Umstand mehrfacher rechtskräftiger Verurteilungen entgegen, auch wenn diese im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter einem aufgehoben wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126178
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025
Dokumentnummer
JJR_20100819_OGH0002_0130OS00077_10P0000_001