Rechtssatz RS0126355
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126355
Geschäftszahl
2Ob226/09p (2Ob227/09k, 2Ob228/09g)
Entscheidungsdatum
07.10.2010
Rechtssatz
Kommt die Eintragung des Legatars als Eigentümer einer Liegenschaft wegen deren Veräußerung im Verlassenschaftskonkurs nicht mehr in Betracht, so fehlt seinem Rechtsmittel gegen die Versagung der Amtsbestätigung, dass er in den öffentlichen Büchern als Eigentümer dieser Liegenschaft eingetragen werden kann das erforderliche Rechtsschutzinteresse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126355
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2011
Dokumentnummer
JJR_20101007_OGH0002_0020OB00226_09P0000_001