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Entscheidung 2 Ob 226/09p×

Entscheidung 2 Ob 226/09p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006465 Rechtssatz 05.09.1968Zivilrecht
Die Inventierung wird nur für die Zwecke des Nachlassverfahrens vorgenommen, und die bezügliche Entscheidung des Abhandlungsgerichtes hat Wirkungen auch nur für dieses Verfahren, nicht aber darüber hinaus. Den Parteien bleibt es vielmehr, und zwar ohne dass …
RS0006641 Rechtssatz 15.09.1964Zivilrecht
Ein Rekursrecht steht im Verfahren außer Streitsachen nur demjenigen zu, dessen rechtliche geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind (SZ 21/160, SZ 19/333).
RS0007843 Rechtssatz 15.01.1986Zivilrecht
Schenkungen auf den Todesfall sind der Ausmessung des Pflichtteiles zugrundezulegen (JBl 1981,593); Vermögenswerte, die Gegenstand einer Schenkung auf den Todesfall waren, sind daher jedenfalls in das Verlassenschaftsinventar aufzunehmen.
RS0007848 Rechtssatz 13.07.1955Zivilrecht
Die Passiven sollen nur insoweit in das Inventar aufgenommen werden, als sie ohne weitläufige Verhandlungen und großen Zeitverlust ins Klare gesetzt werden können. Eine Unterbrechung (Innehaltung) der Abhandlung nur zum Zwecke eines Rechtsstreites kommt nic …
RS0007874 Rechtssatz 18.04.1978Zivilrecht
Die Unterfertigung des Protokolls über die Inventarerrichtung hat nicht die Wirkung eines Anerkenntnisses der darin enthaltenen Bewertungen.
RS0007898 Rechtssatz 16.02.1949Zivilrecht
Bei der auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten vorgenommenen Inventierung und Schätzung ist der Wert des Nachlassvermögens am Todestag des Erblassers einzusetzen.
RS0012642 Rechtssatz 11.12.1969Zivilrecht
Der Legatar, der nur einen Verschaffungsanspruch hat, ist im Konkurs des Erben, dem der Nachlaß bereits eingeantwortet ist, nicht aussonderungsberechtigt.
RS0109531 Rechtssatz 17.03.1998Zivilrecht
Das Inventar hat gemäß § 97 AußStrG ein genaues und vollständiges Verzeichnis alles beweglichen und unbeweglichen Vermögens, in dessen Besitz sich der Erblasser zur Zeit seines Todes befunden hat, sohin aller Aktiva zu enthalten (NZ 1969, 42; RZ 1937, 345).
RS0115651 Rechtssatz 13.09.2001Zivilrecht
Kommt es zu einer Inventarisierung des Nachlasses, so ist darin auch der Gesellschaftsanteil des Erblassers aufzunehmen, über den "ein Rechnungslegungsabschluss vorzulegen, und nach den Umständen dessen Prüfung durch geeignete Sachverständige zu veranlassen …
RS0117089 Rechtssatz 23.10.2002Zivilrecht
Die Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG ist nicht nur Legataren, sondern auch denjenigen auszustellen, die Liegenschaften im Zusammenhang mit einer Abfindung von Erben oder Noterben im Rahmen eines Erbenübereinkommens oder Pflichtteilsübereinkommens erwerben.
RS0126355 Rechtssatz 07.10.2010Zivilrecht
Kommt die Eintragung des Legatars als Eigentümer einer Liegenschaft wegen deren Veräußerung im Verlassenschaftskonkurs nicht mehr in Betracht, so fehlt seinem Rechtsmittel gegen die Versagung der Amtsbestätigung, dass er in den öffentlichen Büchern als Eige …