Rechtssatz RS0126547
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126547
Entscheidungsdatum
19.01.2011
Rechtssatz
Ein zur Klageführung nach § 37 EO berechtigender Eingriff in die Rechte eines Wohnungseigentümers liegt nicht vor, wenn die Exekutionsbewilligung bloß die Wiederherstellung eines durch widerrechtlichen Eingriff veränderten Zustands der gemeinsamen Sache durch einen anderen Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat.Ein zur Klageführung nach Paragraph 37, EO berechtigender Eingriff in die Rechte eines Wohnungseigentümers liegt nicht vor, wenn die Exekutionsbewilligung bloß die Wiederherstellung eines durch widerrechtlichen Eingriff veränderten Zustands der gemeinsamen Sache durch einen anderen Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126547
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2011
Dokumentnummer
JJR_20110119_OGH0002_0030OB00148_10A0000_001